Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht

Wohn- und Teileigentum erzeugen vielfältige soziale und rechtliche Verknüpfungen zwischen Wohungseigentümer, der Wohungseigentümergemeinschaft und der Verwaltung. Es entstehen immer wieder Reibungspunkte, die zu Streit führen können. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Fragen und Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

Begründung von Wohn- und Teileigentum
Rechte und Pflichten sowie Haftung der Verwaltung
Rechte in der Eigentümerversammlung
Anfechtung von Beschlüssen
Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Nutzung des Eigentums und Einräumung von Sondernutzungsrechten
Notwendigkeit von Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
Verteilung der Bewirtschaftungskosten und Verwaltervergütung

 

Für Sie zuständig:

RA Björn Hommert

Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

Profil anschauen