Mietrecht

Als Dauerschuldverhältnisse bergen mietvertragliche Verbindungen immer wieder Konfliktstoff und werfen eine Vielzahl rechtlicher Probleme auf. Wir vertreten Vermieter und Mieter in allen Fragen des Gewerbe- und Wohnraummietrechts, u.a. in folgenden Bereichen:

Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen und einzelnen Vertragsklauseln
Beendigung von Mietverhältnissen durch Kündigung (z.B. aufgrund rückständiger Mietzahlungen oder Eigenbedarfs) und Mietaufhebungsvereinbarungen
Durchführung und Abwehr von Räumungsklagen
Gewährleistungsfragen: Mängel, Minderung und Mängelbeseitigung einschließlich Beweissicherung
Streitigkeiten um Pflichten bei Modernisierung, Renovierung und Schönheitsreparaturen
Abrechnungsprobleme bei Heiz- und Betriebskosten sowie der Kaution

Für Sie zuständig:

RA Björn Hommert

Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

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