MPU – Fahreignungsbegutachtung

Wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen haben, droht nach Abschluss des Straf- bzw. Bußgeldverfahrens die Anordnung der medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU), die im Volksmund auch unter dem Begriff „Idiotentest“ bekannt ist.

Die Führerscheinbehörde erteilt ihnen den Führerschein erst wieder nach Ablauf der möglicherweise angeordneten Sperrzeit und nach erfolgreich absolvierter MPU.

Auf diese MPU gilt es sich vorzubereiten, da anderenfalls ein Scheitern droht. Diese Vorbereitung sollte unmittelbar nach der erfolgten Trunkenheits- bzw. Drogenfahrt beginnen, da anderenfalls wertvolle Zeit verloren gehen kann. Unter Umständen muss eine einjährige Abstinenz nachgewiesen werden.

Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie ein Beratungstermin. In diesem Beratungsgespräch werden wir Sie umfassend über folgende Themengebiete beraten:

droht in ihrem Fall eine MPU?
 was heißt MPU?
 welche Voraussetzungen muss ich mitbringen für das erfolgreiche Bestehen der MPU?

Doch nicht nur das Bestehen der MPU ist Ziel der MPU Beratung. Vielmehr geht es auch darum, den einzelnen für die Gefahr zu sensibilisieren, die droht, wenn unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen wird. Dabei muss jedem klar werden, dass er durch eine Trunkenheits- bzw. Drogenfahrt nicht nur sich selbst , sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Unser Hauptaugenmerk liegt in der Vorbereitung auf das psychologische Gespräch. Dieses stellt das Kernstück der MPU dar.

Insoweit greifen wir auf jahrzehntelange Erfahrung zurück, in der es uns i.d.R. gelungen ist unseren Mandanten die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu ermöglichen.

Schieben Sie Ihr Problem nicht vor sich her sondern vereinbaren Sie noch heute einen Besprechungstermin bei uns. Anderenfalls könnte Ihnen wertvolle Zeit verloren gehen.

Für Sie zuständig:

RA Matthias Mayer

Verkehrs- & Arbeitsrecht

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