Strafrecht

Strafverteidigung ist ihrer Natur nach ausgerichtet auf den Schutz des Beschuldigten vor der Anklage, einer eventuellen Verhaftung und den Folgen des Urteils. Dabei ist es häufig so, dass es bereits im Ermittlungsverfahren zu massiven Beeinträchtigungen des Beschuldigten kommen kann (z.B.: vorläufige Sicherstellung des Führerscheins, Untersuchungshaft), die es zu vermeiden gilt.

Wir befassen uns mit:

Verteidigung im Ermittlungsverfahren, insbesondere Verteidigung gegen:

Untersuchungshaft
Durchsuchungsanordnung
Beschlagnahme, dinglicher Arrest, Vermögensbeschlagnahme
Identitätsfeststellung und erkennungsdienstliche Behandlung
DNA – Identifizierung
vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Dabei kann es auch geboten sein, im Ermittlungsverfahren Strafanzeige / Strafantrag gegen einen Dritten zu stellen.

Verteidigung im Hauptverfahren / in der Hauptverhandlung, insbesondere Entwicklung einer Verteidigungsstrategie und Vorbereitung von Beweisanträgen.

Durchführung von Berufungs- / Revisionsverfahren.

Wir befassen uns hierbei insbesondere auch mit folgenden Unterbereichen des Strafrechts:

Bußgeldrecht / Recht der Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsstrafrecht (inklusive verwaltungs- / zivilrechtliche Zusatzthemen)
Eigentums – / Vermögensdelikte / Steuerstrafverfahren
Betäubungsmitteldelikte (BtmG) und Straftaten unter Alkoholeinfluss
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (z.B. gefährliche Körperverletzung)
Straftaten gegen die persönliche Freiheit und das Leben
Jugendstrafrecht

Für Sie zuständig:

RA Norbert Schreck

Verkehrs- & Strafrecht. Leitung der Kanzlei

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RA Matthias Mayer

Verkehrs- & Arbeitsrecht

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