Forderungsmanagement

Wohn- und Teileigentum erzeugen vielfältige soziale und rechtliche Verknüpfungen zwischen Wohungseigentümer, der Wohungseigentümergemeinschaft und der Verwaltung. Es entstehen immer wieder Reibungspunkte, die zu Streit führen können. Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Fragen und Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel in folgenden Bereichen:

Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderungen
Beitreibung und Zwangsvollstreckung
 Verhandlungen mit Schuldnern einschließlich Teilzahlungsvereinbarungen

Für Sie zuständig:

RA Björn Hommert

Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

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