Familienrecht
Für Sie zuständig:
Sowohl das Erb- als auch das Familienrecht sind Rechtsgebiete, von denen der Bürger privat bis persönlich direkt betroffen ist. Dementsprechend sensibel sind die damit verbundenen Unstimmigkeiten und Streitigkeiten.
Familienrechtliche Beispiele sind das Ehescheidungsrecht einschließlich Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung, das Güterrecht, der Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt oder der Trennungs- und
nacheheliche Unterhalt, das elterliche Sorgerecht mitsamt dem Aufenthaltsbestimmungs- und dem
Umgangsrecht, bis hin zur Herausgabe des Kindes und zum Gewaltschutz.
Das Erbrecht ist ein grundgesetzlich geschütztes Recht. Zu unseren anwaltlichen Aufgaben gehören die Prüfung
und Geltendmachung von Erbschaftsansprüchen sowie die Rechtsberatung und Rechtsvertretung rund um das
Testament, den Erbvertrag und um die Pflichtteilsansprüche.
Unser Kanzleimotto lautet: Ihr Recht ist unser Auftrag – der Mensch im Mittelpunkt.