Rechtswissenschaften

Die 10 „Todsünden“ bei einem Verkehrsunfall

1.) Die direkte Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Versicherung! Als Geschädigter sollten Sie niemals mit der Versicherung des Unfallgegners direkt Kontakt aufnehmen. Die Versicherungswirtschaft beschäftigt einen ganzen Stab entsprechend geschulter Mitarbeiter, dies mit dem Ziel, Ihre Ansprüche so sparsam wie möglich zu regulieren. Die meisten Versicherungen werden [ … ]