Achtung! Bußgeldkatalog 2020 möglicherweise unwirksam?

Das Bundesverkehrsministerium soll bei der Änderung des Kataloges das Zitiergebot des Grundgesetzes (Verweis auf § 26 I Nr. 3 StVG) verletzt haben. Dies kann die entsprechende Verordnung nichtig werden. Dies hat Auswirkungen auf die darauf gestützten Bußgeldbescheide. Gerade deshalb lohnt sich aktuell die Überprüfung eines Bußgeldbescheides! Lassen Sie sich beraten!

Rechtsanwalt Norbert Schreck