Bußgeldkatalog 2020 – Achtung ab 28.04.2020!

Wer bisher nach dem Motto gefahren ist, solange es nicht mehr als 20 km/h zu schnell ist, passiert schon nicht viel, muss jetzt aufpassen! Das Bundesverkehrsministerium hat den Bußgeldkatalog angepasst! Es gibt wird schneller, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (ab 21 km/h), ein Fahrverbot verhängt, Verstöße unter 20 km/h werden deutlich teurer. Einen Punkt bekommt man auch bei Halten und Parken in der zweiten Reihe. Bei der Überholung eines Radfahrers ist ein Mindestabstand von 1,50 m nunmehr vorgeschrieben. Lkw´s über 3,5 t müssen innerorts beim Rechts – Abbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren. Viele Dinge, die zu beachten sind.

Sicherlich haben viele Änderungen tatsächlich eine Bedeutung für die Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer, Fakt ist aber, dass das Risiko einen Punkt im Verkehrszentralregister zu erhalten, mit Geltung des neuen Bußgeldkatalogs deutlich steigt! Nach wie vor gilt, dass bei 8 Punkten im Register regelmäßig der Führerschein entzogen wird.

Umso wichtiger dürfte es für viele Verkehrsteilnehmer sein, sich bei Verkehrsverstössen gegen ein Bußgeld zur Wehr zu setzen. Wir beraten Sie gerne!

Rechtsanwalt Norbert Schreck