Bagatellschadensgrenze – oder wann ist es sinnvoll, ein Gutachten (Haftpflichtfall) erstellen zu lassen?

Das Amtsgericht Bielefeld hat am 25.01.2018 entschieden, dass die Bagatellschadensgrenze bei € 1.000,00 liegt. Andere Gericht sehen die Bagatellschadensgrenze bei € 750,00. Sicherlich kommt es auch immer darauf an, ob die Gefahr versteckter, nicht erkennbarer Schäden besteht. Wichtig ist es in jedem Fall, dass der Geschädigte im Haftpflichtfall einen Gutachter beauftragt, und zwar einen freien Gutachter. Dieses Gutachten bildet die Grundlage des Schadenersatzanspruches und die Basis des möglicherweise folgenden Reparaturauftrags, auf das Gutachten darf der Geschädigte dann auch vertrauen. Wenn die Bagatellschadensgrenze einmal nicht erreicht ist, kann trotzdem ein Gutachter zu Rate gezogen werden, dieser darf dann nur kein „großes“ Gutachten erstellen, sondern eben nur eine Kostenkalkulation (so z.B. AG Böblingen, Urteil vom 28.01.2014 – 2 C 2391/13).