Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Frage der Einschaltung eines Rechtsanwalts bei einem Verkehrsunfall:

Auszug aus OLG Frankfurt, Urteil vom 1.12.2014 – 22 U 171/13:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“